Länderinformationen


Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub über Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Afrika
Fläche
458.730 km² (einschl. Westsahara 710.850 km²).
Hauptstadt
Rabat
Zeitverschiebung
MEZ - 1 Stunde (Ende März bis Ende April -2 Stunden).
Netzspannung
110/220 Volt, 50 Hz. Die Mitnahme eines Adapters wird empfohlen.
Einwohneranzahl
32.273.000
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr 08.00 –14.30 Uhr.
Klima

Die Küstengebiete haben das ganze Jahr über subtropisches Klima mit nur leicht abweichenden durchschnittlichen Temperaturen. Im Winter, der von November bis März dauert und sehr regnerisch sein kann, beträgt die durchschnittliche Temperatur etwa 16 °C, im Sommer etwa 24 - 26 °C. Das Binnenhochland hat kontinentales Klima mit sehr heißen, trockenen Sommern. Im Durchschnitt werden hier Temperaturen von etwa 30 - 32 °C gemessen. Tagestemperaturen zwischen 37 °C und 40 °C sind aber keine Seltenheit. Beste Reisezeit für die Küstengebiete von April bis November, für das Landesinnere vom Oktober bis Mai.

Einreise

Sie benötigen bei Ankunft einen mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass, Rück- oder Weiterreiseticket, sowie ausreichend Geldmittel. Für Kinder wird der maschinenlesbare Kinderreisepass mit Lichtbild (außerdem muss als Nationalität 'Deutsch' vermerkt sein) anerkannt.Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können derzeit Ein- und auch Durchreisebestimmungen von den hier aufgeführten abweichen. Aktuelle Informationen hierzu auf unserer Webseite und beim Auswärtigen Amt.

Fahrzeuge

Der nationale Führerschein genügt oftmals. Es wird jedoch dringend empfohlen, den internationalen Führerschein (zusammen mit dem nationalem Führerschein) und den internationalem Fahrzeugschein (zusammen mit dem nationalem Fahrzeugschein) mit zuführen. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht sein. Die Internationale Grüne Versicherungskarte muss mitgeführt werden und eigens für Marokko gültig geschrieben werden. Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst benutzt oder handelt es sich um einen Mietwagen, ist außerdem eine Vollmacht des Fahrzeughalters erforderlich, diese muss in französischer Sprache und die Unterschrift amtlich beglaubigt sein.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts40

Ausserorts60

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts40

Ausserorts60

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts40

Ausserorts60

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts40

Ausserorts60

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Beim Überholen von Militärkolonnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Besonderheiten: Inhaber eines bis zu 1 Jahr alten Führerscheines dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h nicht überschreiten. Fahrzeuge über 2,20 Meter Fahrzeugbreite dürfen generell höchstens 70 km/h fahren.

Promille
0,0
Bussgeld

Das Mitführen eines Pannendreieckes ist vorgeschrieben

Camping

Die Einreise mit Caravan oder Wohnmobil ist erlaubt. Es wird eine zweifache Inventarliste in Französisch verlangt.CCI-Card (Camping Card International): Für ACE-Mitglieder 10 € je Jahr für Dauerbezieher, 14 € für Jahresbezieher. Bestellung über ACE-Info Service.

Zoll Einfuhr

Folgende Artikel dürfen Reisende über 21 Jahren zollfrei nach Marokko einführen: 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak. 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein, eine geringe Menge (ca. 5 g) Parfüm, Nahrungsmittel, Kaffee und Tee als Reiseproviant bis zum Erreichen des Reiseziels. CB-Funkgeräte dürfen nicht nach Marokko mitgeführt werden. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben ist verboten. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Verschreibungspflichtige Medikamente (auch für den Eigengebrauch) nur mit ärztlichem Attest und Kopie des Rezeptes.Allgemein: Treibstoff im Reservekanister muss verzollt werden. Grundsätzlich wird jedes Fahrzeug bei Ankunft in den Reisepass eingetragen bzw. die Einfuhr wird per Computer erfasst. Bei Verlust des Reisepasses stellen die marokkanischen Polizeidienststellen problemlos eine Verlustbescheinigung aus. Ein im touristischen Reiseverkehr nach Marokko eingeführtes Fahrzeug muss wieder ausgeführt oder von der Person, die es nach Marokko eingeführt hat, verzollt werden. Die Verpflichtung zur Wiederausfuhr besteht auch, wenn das Fahrzeug durch Defekt usw. nicht mehr fahrtüchtig ist. Sollte das Fahrzeug im Falle eines Totalschadens nicht mehr aus Marokko ausgeführt werden können, muss die Zollgebühr bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen.

Geld / Devisen

Geld/Währung: 1 Marokkanischer Dirham (DH) = 100 Centimes. Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 DH sowie 50, 20, 10 und 5 Centimes.Kreditkarten: Kreditkarten werden zunehmend in großen Hotels, Restaurants, von Autovermietern und manchmal sogar auf Märkten akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.Devisenbestimmungen: Einfuhr Fremdwährung unbeschränkt. Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Ausfuhr Fremdwährung maximal bis zur Höhe der deklarierten Einfuhr. Deklaration: Achtung die Einfuhr von Barmitteln, deren Gegenwert 100.000 Dirham übersteigt ist bei der Einreise nach Marokko zwingend zu deklarieren. Unterbleibt eine Deklaration, kann bei der Ausreise bei fehlendem Einfuhrnachweis ein Bußgeld in Höhe von 5 bis 100 Prozent der noch vorhandenen Summe verhängt werden.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Telefonieren von D
00212 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Medizinische Hinweise

In allen Großstädten gibt es gute medizinische Einrichtungen, einschl. Notdienst-Apotheken (manchmal im Rathaus), die außerhalb der üblichen Zeiten geöffnet haben. Die Krankenhäuser bieten in Notfällen für eine geringe Gebühr oder auch kostenlos ärztliche Behandlung. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Bei Unfällen ist ein Schadensprotokoll der Polizei oder ein Schuldanerkenntnis des Verursachers notwendig, da sonst die gegnerische marokkanische Versicherung nicht bezahlt. Versicherungsfälle werden nur schleppend abgewickelt. Gerichtssprache ist arabisch. Prozesse sind langwierig und kostspielig. ACE-Tipp: Unbedingt zu Hause eine Kurzkasko- und Insassenunfallversicherung abschließen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen! Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf.Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE Euro-Notruf.


Polizeiadresse

19/ 117

Adresse Rettungsdienst

15

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
7 Zankat Madnine
1000 Rabat
Tel.: 00212 537 21 86 00
Fax.: 00212 537 70 88 51
E-Mail: info@rabat.diplo.de
Internet: www.rabat.diplo.de
Botschaft des Königreiches Marokko
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Tel.: 030 20 61 24 0
Fax: 030 20 61 24 20
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de
Internet:www.botschaft-marokko.de

Fremdenvekehrsamt

Marokkanisches Fremdenverkehrsamt
Graf-Adolf-Straße 59
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 37 05 51
Fax: 0211 37 40 48
E-Mail: marokko@mfva.de
Internet:https://www.visitmorocco.com/de

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.
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Touristik
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Amtssprache
Arabisch, Französisch und Spanisch
Amtliches Kennzeichen
MA
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigem Amt in Berlin Tel.: 030 18 17 0 Fax: 030 18 17 34 02 Internet: www.auswaertiges-amt.deSicherheitAktueller Reisehinweis des Auswärtigen Amtes: Marokko ist ein politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente. Angesichts der Ent-wicklungen in der Region besteht eine Gefährdung für Staatsangehörige westlicher Staaten. Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Obwohl sie in der Mehrzahl ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene oder hin-reichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Aktuelle Meldungen

Sicherheit: Vom Grenzübertritt von und nach Mauretanien über die Westsahara wird aufgrund nicht gekennzeichneter Minenfelder grundsätzlich abgeraten. Fahrten ins Riffgebiet sind beim Vizekonsulat in Tanger anzumelden. Nachtfahrten sind zu vermeiden.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
0,89
Premium Benzin
0,89
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
0,90
Premium Diesel
0,90
BIO Diesel
0,90
Stand Treibstoffpreise
25.01.2023

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