Länderinformationen


Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub über Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
83.857 km²
Hauptstadt
Wien
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ), im Sommer MEZ + 1 Stunde
Netzspannung
220 V, 50 Hz. Die Stecker haben zwei runde Stifte
Einwohneranzahl
9.083.649
Banken Öffnungszeit
Wien: Mo., Di., Mi. und Fr. 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr (Zentralen sind über Mittag geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern.
Klima

Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima. Die Temperaturen und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig.

Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.

Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis werden anerkannt. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte ('Grünen Versicherungskarte“) wird empfohlen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße100

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße100

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn100

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße100

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Für Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t GG gelten auf Schnellstraßen 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h. Besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen: Von 22.00 – 05.00 Uhr gilt auf folgenden Autobahnen 110 km/h: Tauern-Autobahn (A10), Inntal-Autobahn (A12), Brenner-Autobahn (A13) und Rheintal-Autobahn (A14). Auf einigen Autobahnabschnitten gilt auch generell 100 km/h. Beschilderung beachten Geschwindigkeitsübertretungen werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Promille
0,5
Promille Info

Für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt eine Promillegrenze von 0,1.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 300 Euro


Rotlichtverstoß: ab 70 Euro


Überholverstoß: ab 70 Euro


Parkverstoß: ab 20 Euro


Telefonieren am Steuer: ab 50 Euro


Warnweste nicht angelegt: 14-36 Euro


Fahren ohne Licht: ca. 21 Euro


20 km/h zu schnell: ab 20 Euro


Über 50 km/h zu schnell: bis 2180 Euro

Verkehr
  • Autobahnen sind mautpflichtig. Diese muss mittels Erwerb einer Vignette entrichtet werden.
  • Vor Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
  • Kinder haben bei Überquerung der Straße immer Vorrang.
  • Warnwestenpflicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall auf Schnellstraßen oder Autobahnen muss eine reflektierende Warnweste (EN471) getragen werden. Diese muss griffbereit im Fahrzeug bereit liegen, damit sie noch vor verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann, ansonsten droht ein Bußgeld.
  • Winterreifenpflicht: In Österreich gilt eine Situative Winterreifenpflicht! Vom 01.11. bis 15.04. dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch) nur mit Winterreifen bewegt werden (M+S Reifen, mind. 4 mm Profil). Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine generelle Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1.11. bis 15.04. Auf besonders gekennzeichneten Straßen (Reifen mit Schneeketten in der blauen runden Tafel) müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge. Schneeketten siind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
  • In der Zeit vom 01.10. bis 31.05. ist es gestattet Spikesreifen zu fahren. Das Fahrzeug muss am Heck mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein. Wer ab 01.06. mit Spikesreifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 2.180 € rechnen. Des Weiteren muss auch der Spikes-Aufkleber entfernt oder mit einem Klebeband in Form eines Kreuzes abgedeckt werden.
  • Telefonieren im Straßenverkehr ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden.
  • Kinder mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern und unter 14 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Bei einer Größe über 1,50 Meter müssen Kinder einen normalen Sicherheitsgurt benutzen. Ab einer Körpergröße von 1,35 Meter darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt anstatt des Kindersitzkissens benutzt werden, wenn gewährleistet ist, dass dieser im Halsbereich des Kindes nicht einschneidet.
  • Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: durchgezogene gelbe Linie Parken und Halten verboten, unterbrochene gelbe Linie Parken verboten.
  • Dash-Cams: In Österreich ist die private Überwachung des öffentlichen Raumes verboten. In Fahrzeugen vorhandene Dash-Cams müssen somit bei Einreise ausgeschaltet werden, da rechtlich nur der Betrieb und nicht der Besitz oder das Mitführen verboten ist. Um sich Beweisprobleme zu ersparen, empfiehlt es sich jedoch solche Kameras sicherheitshalber abzumontieren.
  • Alle Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Schnellstraßen vorausschauend eine Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Weitere Informationen unter www.rettungsgasse.com.
Camping

Die Einreise mit Wohnmobil und Caravan ist ungehindert erlaubt, solange die im Fahrzeugschein eingetragene Anhängerlast nicht überschritten wird. An den Straßen ist Übernachten erlaubt, solange kein Parkverbot gilt und nicht der Eindruck entsteht, dass Sie Campen. Deshalb darf der Wohnwagen nicht vom Fahrzeug abgekoppelt werden. Freies Campen ist nicht erlaubt. Wenn Sie in den Staatlichen Forsten frei zelten wollen, brauchen Sie die Genehmigung des örtlichen Bürgermeisters.

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,

16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE Info-Service.

Zoll Einfuhr

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Geld / Devisen

Währung: Euro

Kreditkarten: Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte. Bargeldlose Zahlungen mit Bankkarte oder Kreditkarte sind weit verbreitet.

Devisenbestimmungen : Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE Info-Service.

Rauchverbot:In Österreich ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, sowie in Gaststätten und Diskotheken nur in speziellen abgetrennten und gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

Das Rauchen ist in Kraftfahrzeugen verboten, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren.

Unfall

Unfälle
Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen.
Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE Euro-Notruf.

Polizeiadresse

112

Adresse Rettungsdienst

112

Adresse der Feuerwehr

112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Gauermanngasse 2-4, A-1030 Wien


Tel: 0043 17 11 54 0


Fax: 0043 17 13 83 66


E-Mail: info@wien.diplo.de


Internet: www.wien.diplo.de


Botschaft der Republik Österreich


Stauffenbergstr. 1, 10785 Berlin


Tel: 030 20 28 70


Fax: 030 22 90 56 9


E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at


Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-berlin

Fremdenvekehrsamt

Urlaubsservice Österreich Werbung


Vordere Zollamtstr. 13, 1030 Wien


Tel.: 00800 40 02 00 00 (gebührenfrei aus D,CH,A)


Fax: 030 2 19 14 85 0


E-Mail: deutschland@austria.info


Internet: www.austria.info

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


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Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


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ACE-Info-Service 0711 5 30 33 66 77


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Amtssprache
Deutsch
Amtliches Kennzeichen
A
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de , 

Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,61
Premium Benzin
1,61
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,68
Premium Diesel
1,68
BIO Diesel
1,68
Reservekanister Mengenangabe
10 Liter
Reinfuhrbestimmung Reservekanister
1
Stand Treibstoffpreise
27.03.2024

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