Modell Auto auf Landkarte
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Coronavirus – Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Gibt es rechtliche Besonderheiten für Arbeitnehmer?

Wenn der Arbeitnehmer wissentlich in ein Risikogebiet gereist ist und nach der Einreise in Quarantäne muss, entfällt der Anspruch auf Lohn bzw. Gehalt. Es gibt weder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz noch die im Krankheitsfall sonst übliche Entgeltfortzahlung. Um die Quarantäne zu vermeiden, kann der Arbeitgeber jedoch auch einen Test verlangen. Einfacher wird es natürlich, wenn das Arbeiten im Homeoffice möglich ist: Dann kann die Arbeit schließlich wie gewohnt fortgesetzt werden.

Wenn das Ferienziel erst während der Reise zu einem Risikogebiet erklärt wurde, ist die Lage anders: Diese Situation trifft den Arbeitnehmer unverschuldet. Lohn bzw. Gehalt muss dann weiterbezahlt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber auch dann auf einem Coronatest bestehen, damit der Beschäftigte schneller wieder bei der Arbeit erscheinen kann.

Damit die Rückkehr aus dem Urlaub an den Arbeitsplatz ohne Turbulenzen abläuft, empfiehlt sich Offenheit gegenüber dem Arbeitgeber - schließlich wollen auch alle Kollegen gesund bleiben.

Regelungen zur Maskenpflicht in Deutschland

Die AHA+L+A-Regel wird in Deutschland flächendeckend empfohlen:

  • Abstand: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Mitmenschen
  • Hygiene: Husten oder Niesen in Armbeuge, häufiges gründliches Händewaschen mit Seife, alternativ Händedesinfektionsmittel nutzen.
  • Alltagsmaske: Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.  Medizinische Maske („OP“-Maske oder „FFP2“-Maske): Im Luft- und Personenfernverkehr gilt weiterhin eine Maskentragepflicht. Auch im öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann die Maskenpflicht weiter gelten. 
  • App: Corona-Warn-App
  • Lüften

Handelt es sich um eine länder- und kontinentübergreifende Ausweitung der Krankheit?

Das Robert Koch-Institut (RKI) betont, auf globaler Ebene handele es sich um eine "sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation". Eine weltweite Ausbreitung des Erregers sei wahrscheinlich und es müsse mit einem Import von weiteren Fällen nach Deutschland gerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.

 

Welche Länder und Regionen sind derzeit betroffen?

Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet sich mittlerweile weltweit und ist auch in Deutschland angekommen. Das Robert-Kochinstitut informiert tagesaktuell über Risikogebiete und Fallzahlen in betroffenen Ländern. Weitere Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36