Länderinformationen


Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub über Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
543.965 km²
Hauptstadt
Paris
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung
230V, 50 Hz.
Einwohneranzahl
66.140.423
Banken Öffnungszeit
In Paris und Umgebung: Mo-Fr 10.00-17.00 Uhr. Anderorts: Di-Sa 10.00-13.00 und 15.00-17.00 Uhr. Manche Banken sind samstags bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Vortag eines Feiertages schließen die Banken um 12.00 Uhr.
Klima

Frankreich profitiert von einem gemäßigten, angenehmen Klima.

Das Land teilt sich in vier Klimazonen:

Feuchtes Küstenklima mit oft frischen Sommern westlich der Linie Bayonne-Lille, halbkontinentales Klima mit strengen Wintern und heißen Sommern im Elsass, in Lothringen, entlang des Rhônetals und im Gebirge (Alpen, Pyrenäen und Zentralmassiv), Übergangsklima mit kalten Wintern und heißen Sommern im Norden, in der Pariser Region und im Zentrum des Landes, mediterranes Klima mit milden Wintern und sehr heißen Sommern im Süden Frankreichs.

Einreise

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass. Für Andorra (AND) und Monaco (MC) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Fahrzeuge

Nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn110

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Für Gespanne mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t gilt auf Schnellstraßen sowie Autobahnen 90 km/h.

Bei Nässe generell um 10 km/h, auf Autobahnen 20 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit, dies gilt auch für Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz weniger als 3 Jahre). Paris: In nahezu ganz Paris gilt auf allen Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es gibt nur noch ganz wenige Ausnahmen, wie z.B. große Verkehrsadern wie die Champs-Elysee, Ausfall- und Ringstraßen. Beschilderung beachten, die Bußgelder sind bereits bei geringster Überschreitung sehr hoch. 

Promille
0,5 ‰ (0,2 ‰ bei Führerscheinbesitz bis 3 Jahre).
Promille Info

Die Mitführung eines nach französischer Norm(NF X20-70) zertifizierten Alkoholtesters (frz.: éthylotest) für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kleinkrafträder bis 50 ccm und maximaler Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) ist zwar verpflichtend, das Fehlen eines solchen Testers wird aber nicht mit einem Bußgeld bestraft.

Den französischen Vorgaben entsprechende Einweg-Atemtester (Blasröhrchen) sind überall in Frankreich in Apotheken, Supermärkten und Tankstellen für ca. 2-5 € erhältlich.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 135 Euro


20 km/h zu schnell: ab 135 Euro


Über 50 km/h zu schnell: 1500 Euro


Rotlichtverstoß: ab 135 Euro


Überholverstoß: ab 135 Euro


Parkverstoß: ab 10 Euro


Telefonieren am Steuer: ab 35 Euro


Warnweste nicht angelegt: 90 Euro

Verkehr

Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden, außerdem ist ein dem Alter und Größe des Kindes entsprechender Kindersitz Pflicht.

Für Motorradfahrer gilt Helmtragepflicht (EU-Norm entsprechend und mit zusätzlichen Reflektoren ausgestattet) und Handschuhpflicht (CE-Norm)

In Tunnels und Galerien ist das Abblendlicht immer für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Die franz. Regierung empfiehlt allerdings am Tag immer mit Abblendlicht zu fahren.

Warnwesten:

Es muss mindestens eine reflektierende Warnweste (EN 471) im Fahrzeug mitgeführt werden. Alle Personen, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Auch für jeden Radfahrer besteht außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnwestenpflicht! Diese muss bei schlechten Sichtverhältnissen, auch tagsüber, getragen werden und dient der Verkehrssicherheit. Verstöße werden mit 35 € geahndet.

Winterausrüstung:

Es besteht in Frankreich keine generelle Winterreifenpflicht, sie kann jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnien durch Beschilderung angeordnet werden. In Gebirgsregionen (Alpen, Vogesen, Pyrenäen, Jura- und Zentralmnassiv und Korsika) zwischen 1. November und 31. März sind Winterreifen verpflichtend vorgeschrieben. Schneeketten: Schneeketten sind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.

Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.

Jegliche Ablenkung z.B. durch Essen, Schminken oder der Griff in das Handschuhfach können mit 75 € bestraft werden. Das Betrachten eines Bildschirmes wird mit 1500 € Bußgeld geahndet (Navigationsbildschirm ausgenommen).

Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.

Autobahnen sind gebührenpflichtig.

Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: Parken verboten.

Blau-markierte Straßenränder bedeuten: Parken nur mit Parkscheibe.

Dashcam erlaubt, Radarwarngeräte verboten

Umweltzonen

Dauerhafte Umweltzonen ZFE-m (Zone à Faibles Émissions mobilité) für Pkw gibt es bisher in Paris, Grenoble (ab 1. Juli 2023), Lyon, Marseille, Montpellier, Nizza,
Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse, weitere Städte sollen folgen. Temporäre Umweltzonen - „Circulation différenciée“ ZPA
Diese Umweltzonen gelten nur zeitweise und werden bei Überschreitung bestimmter Luftschadstoffgrenzwerte aktiviert. Sie werden vor Ort durch elektronische
Anzeigetafeln, in den Medien und auf dieser Karte bekanntgegeben. Temporäre Umweltzonen gibt es u.a. in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille,
Lyon, Marseille, Rennes, Saint-Étienne, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die
Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet. Weitere ausführliche Informationen zu den Umweltzonen finden Sie bei den Mautinformationen Frankreich. Alle Informationen und Bestellmöglichkeiten der Crit'Air-Plakette finden sich zudem auf folgenden Webseiten:
www.certificat-air.gouv.fr/de (offizielle Webseite des französischen Umweltministeriums, Webseite ist komplett auf deutsch verfügbar)
www.lez-france.fr/de/ (Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine kommerzielle Webseite mit umfassenden Informationen zur französischen Umweltplakette. Ein Erwerb der Plakette über diesen Anbieter ist jedoch um ein Vielfaches teurer als über die offizielle Seite des Ministeriums. Wir empfehlen den Bezug über das französische Umweltministerium, siehe oben.)

Camping

Wohnmobile und Caravan-Gespanne können bis zu einer Länge von 18 m einschließlich Zugwagen und einer Breite von 2,50 m ungehindert einreisen.

Freies Campen: von Übernachtungen auf Rastplätzen, insbesondere entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs wird abgeraten. 

Um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen, sind bei Wohnmobilen über 3,5 t ZGG Warnhinweise beidseitig und am Heck des Fahrzeuges anzubringen. Die Aufkleber „Angles Morts“ (Toter Winkel) sind an Grenztankstellen und im Onlinehandel erhältlich. Die Verordnung schließt auch außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge ein. Sind diese Aufkleber nicht vorhanden, droht ein Bußgeld von 135 €.

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

In EU-Mitgliedstaaten eingekaufte, bereits versteuerte Waren können problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf:

Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g, 200 Zigarren, 1000 g Rauchtabak.

Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro (€).

Kreditkarten: American Express, MasterCard, Diners Club Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit Kreditkarte oder Bankkarte (Maestro oder V Pay) genutzt werden. Die Akzeptanz bargeldloser Zahlung ist sehr hoch.

Devisenbestimmungen: Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung.

Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist ebenfalls gestattet. Ab 10.000 Euro besteht Deklarationspflicht.

Telefonieren nach D
Von Frankreich nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von D
Von Deutschland nach Frankreich: 0033 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch. Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle: Bei Unfällen mit Sachschaden zieht man einen gerichtlich zugelassenen französischen Sachverständigen hinzu, ohne dessen Gutachten französische Versicherungsgesellschaften nur selten zu Zahlungen bereit sind. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen! Pannenhilfe: Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.

Polizeiadresse

112 / 17

Adresse Rettungsdienst

112 / 15

Adresse der Feuerwehr

112 / 18

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt


75008 Paris


Tel.: 01 53 83 45 00


Fax: 01 53 83 45 02


E-Mail:


Internet: www.paris.diplo.de


Französische Botschaft


Pariser Platz 5


10117 Berlin


Tel.: 030 590 03 90 00


Fax: 030 590 03 91 10


E-Mail: visas.francfort-de@diplomatie.gouv.fr


Internet: www.ambafrance-de.org

Fremdenvekehrsamt

Atout France - Französische Zentrale für Tourismus


Zeppelinallee 37


60325 Frankfurt/Main


Fax: 069 745556


E-Mail: info@atout-france.fr


Internet: https://de.france.fr/de

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


Sie erreichen uns:


ACE-Info-Service 0711 5 30 33 66 77


Fax: 0711 5 30 33 66 78


E-Mail: info@ace.de


Internet: www.ace.de


© ACE Auto Club Europa e.V. 2023


Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Französisch
Amtliches Kennzeichen
F
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 3000
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Kriminalität:

Auf Korsika und in Südfrankreich gibt es hohe allgemeine Kriminalität. Es handelt sich dabei in erster Linie um Eigentumsdelikte wie Einbrüche, Diebstähle und Raubüberfälle. Zum Schutz für Besucher Korsikas und vorwiegend Südfrankreichs werden folgende Verhaltensempfehlungen gegeben: Kein wildes Camping. Kein Übernachten in freier Natur, auch und erst recht nicht im Wohnwagen. Wandern in entlegenen Gebieten nur in größeren Gruppen. Nach Einbruch der Dunkelheit möglichst keine Fahrten und Spaziergänge außerhalb geschlossener Ortschaften. Keine Wertsachen in geparkten Autos lassen.

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Die Mitnahme von Hunden und Katzen unter 3 Monaten ist verboten. Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot.

Rauchverbot gilt für öffentliche Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, am Arbeitsplatz sowie in der Gastronomie. Hier dürfen aber unter bestimmten Bedingungen Raucherräume eingerichtet werden.

Das Rauchverbot gilt auch innerhalb von Kraftfahrzeugen, wenn Kinder unter 18 Jahren mit an Bord sind.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,71
Premium Benzin
1,71
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,63
Premium Diesel
1,63
BIO Diesel
1,63
Stand Treibstoffpreise
21.11.2024

ACE-Mitglieder sparen

Sie buchen beim ACE-Reisebüro und erhalten nach Reiserückkehr 3 % Clubbonus überwiesen. Noch kein Mitglied?