Länderinformationen


Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub über Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
160 km
Hauptstadt
Vaduz
Zeitverschiebung
MEZ
Einwohneranzahl
36.000
Klima

Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahre nur mit Lichtbild). Der gültige, vorläufige Personalausweis wird anerkannt. Liechtenstein ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Somit entfallen die Passkontrollen an der Grenze, nicht aber die Kontrolle des Warenverkehrs. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet

Fahrzeuge

Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der 'Grünen Versicherungskarte' wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild enthalten sein.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn100

Promille
0,5
Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 465 Euro
Rotlichtverstoß: 190 Euro
Überholverstoß: ab 230 Euro
Parkverstoß: ab 30 Euro
Telefonieren am Steuer: 75 Euro
Warnweste nicht angelegt: --
Fahren ohne Licht: --
20 km/h zu schnell: ab 140 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 690 Euro

Verkehr

Spikes: Erlaubt vom 24.10. bis 30.04. Freilandstraßen 80 km/h, Autobahn verboten.Zubehör: Pannendreieck, VerbandskastenHinweise: Parkverbot auf Gehwegen, die mit gelben Kreuzen markiert sind. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit gelben Strichen verbunden sind, bedeuten Parkverbot. Blau-markierte Straßenränder bedeuten "Parken nur mit Parkscheibe".In Tunneln und Galerien sowie bei schlechten Lichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Gibt es im Zuge eines Unfalls einen Personenschaden, rufen Sie auf jeden Fall die Polizei. Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bis diese den Unfall aufgenommen hat. Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Autos gestattet.Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubtGPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet.Auf Hauptstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften herrscht Parkverbot.

Verkehr 2

Licht: In Tunnels und in Galerien muss das Licht eingeschaltet werden. Bei schlechten Lichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Es wird grundsätzlich empfohlen das Ablendlicht einzuschalten. Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse haben immer Vorfahrt!

Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahre müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahren können auf den Vorder-sitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.

Parkverbot:
gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind.

Camping

Bei der Einreise mit einem Gespann gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,50 m, Länge 12 m – diese Maße gelten auch für das Befahren von Passstraßen; zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstraßen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmaße betragen: Breite 2,50 m, Länge 18,35 m. Anhänger zur Beförderung unteilbarer Sportgeräte sind bewilligungspflichtig (erteilen die Grenzstellen). Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. CCI-Card (Camping Card International)Für ACE-Mitglieder 7 € je Jahr für Dauerbezieher, 11 € für Jahresbezieher.Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren); 2 Liter alkoholische Getränke bis 15 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 15 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Tieren, Giften, Elfenbein, Schusswaffen und Munition.

Geld / Devisen

Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.Kreditkarten: American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Einreise nach Deutschland Deklaration ab 10.000 €.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

Rauchen
Rauchverbot: In der gesamten Schweiz ist das Rauchen in den meisten Restaurants und Bars sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen, sowie Schulen verboten. Es sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gastronomische Einrichtungen mit weniger als 80qm als Raucherlokale zugelassen werden. 15 der 20 Schweizer Kantone haben jedoch schärfere Regeln.

Medizinische Hinweise

Zwischen Deutschland und Liechtenstein besteht ein Sozialversicherungsabkommen, welches deutschen Reisenden in Liechtenstein ermöglicht, unverzüglich erforderliche Sachleistungen (ärztliche Behandlungen, Arznei usw.) zu Lasten ihrer einheimischen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Dazu ist ein gültiger Behandlungsausweis notwendig, der bei der einheimischen Krankenkasse erhältlich ist. Die Kosten für ambulante Behandlungen sind zunächst vom Reisenden selbst zu bezahlen. Aufgrund des Abkommens besteht aber ein Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten durch die einheimische Krankenkasse. Da die ambulante Behandlung einen Tarifschutz ausschließt, können die Arzthonorare bei der Behandlung deutscher Patienten erhöht werden. Zudem sind Zahnnotbehandlungen nur bis zu einer Höhe von max. 1.000 € abgedeckt.Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-KrankenversicherungBestellung über ACE-Info-Service.

Polizeiadresse

117

Adresse Rettungsdienst

144 (oder über Polizei)

Adresse der Feuerwehr

118 (aus dem Mobilfunknetz 112)

Botschaft

Botschaft des Fürstentums Liechtenstein
Mohrenstraße 42
D-10117 Berlin
Telefon: 030 52 00 06 30
Fax: 030 52 00 06 31
E-Mail: vertretung@ber.llv.li
Internet: www.berlin.liechtenstein.li

Fremdenvekehrsamt

Liechtenstein Tourismus
Städtle 37
9490 Vaduz
Liechtenstein
Tel. 00423-239-6300
Fax 00423-239-6301

Sonstiges

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Amtssprache
Deutsch
Amtliches Kennzeichen
FL
Allgemeine Info

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).In öffentlichen Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, am Arbeitsplatz, in Restaurants sowie in Bahnhofshallen ist Rauchen nicht gestattet. Raucherzonen dürfen in Liechtenstein aber nicht eingerichtet werden.


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