Länderinformationen
Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub über Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Slowenien
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 20.253 km²
- Hauptstadt
- Ljubljana
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
- Netzspannung
- 230 V, 50 Hz
- Einwohneranzahl
- 2.108.000
- Banken Öffnungszeit
- Mo-Fr 08.30-12.30 und 14.00-17.00 Uhr, Sa 08.30-12.00
- Klima
Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern im Osten und Südosten, im Nordwesten Alpenklima, im Küstengebiet Mittelmeerklima.
- Einreise
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Ebenfalls anerkannt wird der vorläufige Reisepass oder vorläufige Personalausweis.
Die Reisedokumente müssen jeweils für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.- Fahrzeuge
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) wird empfohlen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße110
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße110
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn100
- Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße110
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße110
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße80
Autobahn80
- Geschwindigkeitsbegrenzung Info
Gespann (Caravan) über 3,5 t hzGG wie Wohnmobil ab 3,5 t
- Promille
- 0,5
- Promille Info
Fahranfänger (Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre) und Fahrer unter 21 Jahre 0,0
- Bussgeld
Fahren ohne gültige Vignette werden mit Geldstrafen in Höhe von 300,- € bis 800,- € geahndet.
Alkohol am Steuer: ab 180 Euro
Rotlichtverstoß: 250 Euro
Überholverstoß: ab 500 Euro
Parkverstoß: ab 40 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 120 Euro
Warnweste nicht angelegt: 40 Euro
Fahren ohne Licht: ca. 40 Euro
20 km/h zu schnell: ab 50 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 300 Euro- Verkehr
- Es herrscht ganzjährige Lichtpflicht (Abblendlicht, Tagfahrleuchten sind nicht ausreichend).
- Es ist verboten, Schul- und Kinderbusse zu passieren, wenn diese zum Ein- oder Aussteigen anhalten.
- Beim Zurücksetzen Warnblinkanlage einschalten.
- Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall muss eine Warnweste (EN471) getragen werden.
- Im Falle eines Staus ist die Rettungsgasse zu bilden.
- Zubehör: Ersatzlampenset (nicht für Xenonlicht) empfohlen, Pannendreieck (auch für Anhänger), Verbandskasten (Inhalt darf nicht abgelaufen sein), Warnweste (für alle Insassen).
- Beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des Abschleppenden und am Heck des Abgeschleppten angebracht werden.
- Bei Ampelschaltung auf gelb muss angehalten werden.
- Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
- Parken in Stadtzentren: bei weißen Linien ist das Parken für max. 2 Stunden und gegen Gebühr erlaubt, blaue Linien erlauben in der Regel freies Parken bis max. 30 Minuten.
- Für Babys und Kleinkinder unter 150 cm Körpergröße sind altersgerechte Kindersitze vorgeschrieben. Bei Beförderung von Kindern unter 3 Jahren auf dem Vordersitz in entgegengesetzter Fahrtrichtung muss der Airbag deaktiviert sein.
- Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.
- Vom 15.11. bis 15.3. sind Winterreifen verpflichtend vorgeschrieben, diese müssen mindestens 3 mm Profil aufweisen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 135 € geahndet. Alternativ sind auch Sommerreifen in Verbindung mit Schneeketten (im Kofferraum mitgeführt)) erlaubt.
- Schneeketten sind erlaubt.
- Telefonieren im Straßenverkehr nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Camping
Freies Campen ist in ganz Slowenien verboten. Es ist nicht erlaubt, auf Rast- und Parkplätzen zu übernachten. Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespanne bis zu einer Länge von 18 m einschließlich Zugwagen und einer Breite von höchstens 2,55 m ist ungehindert erlaubt.
CCI-Card (Camping Card International)
Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,16 € für Einzelbezieher.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Zoll Einfuhr
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
- Geld / Devisen
Geld/Währung: Euro
Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
- Telefonieren von D
- 00386 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
- Medizinische Hinweise
Rauchverbot
In öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Gebäuden besteht Rauchverbot.
- Medizinische Hinweise
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Unfall
Unfälle: Bei Unfällen sollte immer die Polizei informiert werden. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Fahrzeuge mit auffälligem Schaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfllprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen.
Pannenhilfe: Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
- Polizeiadresse
112 / 113
- Adresse Rettungsdienst
112
- Adresse der Feuerwehr
112
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Nemško veleposlaništvo Ljubljana
Presernova 27
1000 Ljubljana
Tel.: 00386 1 479 03 00
Fax: 00386 1 4250899
E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite.
Internet: www.laibach.diplo.de
Botschaft der Republik Slowenien
Hausvogteiplatz 3-4
10117 Berlin
Tel.: 030 20 61 45 0
Fax: 030 20 61 45 70
E-Mail: sloembassy.berlin@gov.si
Internet: www.berlin.veleposlanistvo.si- Fremdenvekehrsamt
Slowenisches Fremdenverkehrsamt
Maximiliansplatz 12 a
80333 München
Tel.: 089 29165199
Fax: 089 29161273
E-Mail: info@slovenia.info
Internet: www.slovenia.info- Sonstiges
Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.
ACE Auto Club Europa e.V.
Touristik
Schmidener Straße 227
70374 Stuttgart
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ACE-Info-Service 0711 5 30 33 66 77
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E-Mail: info@ace.de
Internet: www.ace.de
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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.- Amtssprache
- slowenisch
- Amtliches Kennzeichen
- SLO
- Allgemeine Info
Reisehinweise
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.deHunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).
In öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen öffentlichen Räumen besteht striktes Rauchverbot. Auch Im Fahrzeug gilt Rauchverbot, wenn sich Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug aufhalten.
- Normalbenzin ROZ 91
- 0,00
- Superbenzin ROZ 95
- 1,48
- Premium Benzin
- 1,48
- Super Plus ROZ 98
- 0,00
- Diesel
- 1,54
- Premium Diesel
- 1,54
- BIO Diesel
- 1,54
- Reinfuhrbestimmung Reservekanister
- 1
- Stand Treibstoffpreise
- 21.11.2024
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