Länderinformationen
Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub über Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Spanien
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 504.645 km²
- Hauptstadt
- Madrid
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
- Netzspannung
- 230 V, 50 Hz.
- Einwohneranzahl
- 47.432.805
- Banken Öffnungszeit
- Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr (nicht im Sommer).
- Klima
Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. April bis Oktober ist die beste Reisezeit. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt.
- Einreise
Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis wird anerkannt.. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet. Jugendlichen unter 18 Jahren ohne elterliche Begleitung wird dringend eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern empfohlen.
- Fahrzeuge
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) wird empfohlen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts30
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts30
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts30
Ausserorts70
Schnellstraße80
Autobahn80
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts30
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts30
Ausserorts70
Schnellstraße80
Autobahn90
- Geschwindigkeitsbegrenzung Info
Innerorts gilt generell 30 km/h bei Straßen mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung. Gibt es nur eine Fahrspur für beide Richtungen, darf max. 20 Km/h gefahren werden. Sind pro Fahrtrichtungen zwei oder mehr Fahrspuren vorhanden, gilt weiterhin 50 km/h.
PKW mit Anhänger außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h. Hat der Anhänger ein Gewicht von weniger als 750 Kg gilt auf Autobahnen 90 km/h. Kann ein Fahrzeug die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht einhalten, muss der Fahrer dies mit dem Warnblinker signalisieren. Auf Landstraßen darf beim Überholen die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr überschritten werden. Es ist festgelegt, dass Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t im Fernverkehr einen Sicherheitsabstand von 50 m zu den voran fahrenden Fahrzeugen einhalten müssen, sofern sie dieses nicht überholen wollen. Im Tunnel sowie in Unterführungen sind 150 m Abstand einzuhalten.
- Promille
- 0,5
- Promille Info
Gilt auch für Radfahrer.
Für Fahranfänger (Personen die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen) 0,3 Promille.
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 300 Euro
Rotlichtverstoß: ab 200 Euro
Überholverstoß: ab 200 Euro
Parkverstoß: bis 200 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 200 Euro
Warnweste nicht angelegt: bis 90 Euro
Fahren ohne Licht: --
20 km/h zu schnell: ab 100 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 600 Euro- Verkehr
- 100 m vor einer Kuppe und auf Straßen, die nicht mindestens 200 m weit zu überblicken sind, herrscht Überholverbot.
- Bei Staus muss vor Tunneln und Brücken angehalten werden.
- Kann die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten werden (z.B. 60 km/h auf Autobahnen), muss der Warnblinker eingeschaltet werden.
- Parkverbot besteht bei Gelben Linien (zickzack oder unterbrochen) am Fahrbahnrand, an blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt.
- Generell gilt ein Park- und Halteverbot auf Fahrradwegen. Mindestabstand zu Radfahrern 1,5 Metern bei einspurigen Straßen, bei mehrspurigen darf nur überholt werden,wenn nebenliegende Fahrbahn genutzt werden kann.
- Auf Bergstraßen haben bergaufwärts fahrende Fahrzeuge Vorrang.
- Im Kreisverkehr gilt, wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschildert, Vorfahrt für Fahrzeuge die sich im Kreisverkehr befinden.
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
- Reserverad oder, wenn nicht vorhanden, ein Reifenreparaturset.
- Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
- Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte die Warnweste stets griffbereit sein. Die Bedienung von sämtlichen technischen Geräten (Handy, Navi etc.) während der Fahrt ist verboten.
- Radarwarngeräte sind Verboten, Dashcam erlaubt
- Kindersitz: für Minderjährige bis 135 cm ist ein geeigneter Kindersitz vorgeschrieben. Beförderung generell auf der Rückbank, außer dies ist bauartbedingt nicht möglich, oder wenn alle Rücksitzplätze bereits mit Kindersitzpflichtigen Minderjährigen besetzt sind.
- Dachlasten: Alle nach hinten über ein Fahrzeug hinausra-genden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß diagonal schraffierten (3 rote und 3 weiße Streifen) Tafel aus Metall (Kunststoff nicht zulässig) gekennzeichnet sein. Die Ladung darf maximal 10 Prozent über die Fahrzeuglänge hinausragen, ist die Ladung unteilbar sind maximal 15 Prozent erlaubt. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, sind zwei Warntafeln am linken und rechten Fahrzeugrand so anzubringen, dass Sie ein Zelt ergeben. Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Anhängers entweder ein großes Schild (1,30 m x 25 cm) oder zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand angebracht sein. Bezug über Fachhandel.
- Autobahnen sind gebührenpflichtig.
- Das Telefonieren mit einem Headset ist verboten. Telefonieren im Auto ist nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung erlaubt. Kabelverbindungen mit Kopfhörer sind verboten.
- Mitfahrende Hunde haben Anschnallpflicht.
- Einspurige Kfz müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
- Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt, Tempolimit 50 km/h
- Verkehr 2
Umweltzonen
Madrid
Das gesamte Stadtgebiet von Madrid innerhalb des Autobahnrings M30 und einschließlich diesem ist Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE).
Die bisherige Umweltzone „Madrid Central“ im Bezirk Centro wurde durch eine besonders schützenswerte Zone abgelöst
(Zonas de Bajas Emisiones de Especial Protección – ZBEDEP). Gekennzeichnet ist die Umweltzone durch rote Linien sowie Beschilderungen und wird durch
Kameras überwacht. Sie umfasst die Stadtbezirke Centro mit den Stadtteilen Palacio, Embajadores, Cortes, Justicia, Universidad und Sol, sowie Plaza Elíptica.
Die Umweltzone ist ganzjährig rund um die Uhr gültig. Für in Spanien zugelassene Fahrzeuge ist eine Umweltplakette „Distintivo Ambiental DGT“, erforderlich,
um in die Zonen einfahren zu dürfen. Abhängig ist diese von der jeweiligen Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Ausländische Fahrzeuge benötigen bei der Einfahrt
in die Zone ZBE keine Plakette. Bei einer Kontrolle ist der Nachweis der erforderlichen Abgasnorm (Zulassungsschein) ausreichend. Für die Einfahrt in die ZBEDEP
muss der Nachweis der Abgasnorm vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht werden. Ein Fahrverbot gilt für Benzinfahrzeuge Euro 0–2, Dieselfahrzeuge
Euro 0–3 und Motorräder Euro 0–1. Ausgenommen sind Anwohner und Fahrzeuge mit Umweltplaketten „0 Emisiones“ und „Eco“. Außerdem dürfen
Fahrzeuge mit den Plaketten C und B nur in Parkhäusern geparkt werden und Motorräder mit der Umweltplakette C und B dürfen nur von 7.00 bis 22.00 Uhr in
die Zone einfahren.Weitere Infos: https://www.madrid360.es/
Karte des Bezirks Centro: https://www.madrid360.es/wp-content/uploads/2021/07/Madrid-Central_271219.pdf
Barcelona
Umweltzone innerhalb der Ringstraßen Ronda Litoral (B-10) und Ronda de Dalt (B-20). Einfahrt Mo–Fr 7–20 Uhr nur für Fahrzeuge ab Euro 3
(Benziner) bzw. Euro 4 (Diesel) und nur nach Registrierung auf www.zberegistre.ambmobilitat.cat/en möglich.In Sevilla, Valencia und Valladolid wurden temporäre Umweltzonen eingerichtet. Diese werden nur bei erhöhter Luftschadstoffkonzentration aktiviert. Auf
entsprechende Hinweise vor Ort ist zu achten.- Camping
Freies Campen ist nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden oder des Privatbesitzers möglich, verboten in Wohngebieten, am Strand und nahe von Campingplätzen (weniger als 1000 m).
CCI-Card (Camping Card International)
Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Einzelbezieher.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Zoll Einfuhr
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
- Zoll Info
ACHTUNG: Die Kanaren sind nicht Teil der europäischen Zollunion, es gelten die Bestimmungen für Nicht-EU-Staaten. Auch Gibraltar unterliegt den Nicht-EU-Bestimmungen.
- Geld / Devisen
Geld/Währung: Euro
Kreditkarten: MasterCard, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich. Die Akzeptanz bargeldloser Zahlung ist sehr hoch.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
- Telefonieren von D
- 0034 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
- Medizinische Hinweise
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Unfall
Unfälle: Die Polizei sollte bei einem Unfall immer gerufen werden. Bei Unfällen wird in Spanien sehr häufig das Fahrzeug, oft sogar auch der Fahrer bis zur gerichtlichen Klärung der Schuldfrage festgehalten. Verständigen Sie daher sofort nach einem Unfall die in Ihrer Grünen Versicherungskarte angegebene Versicherungsgesellschaft in Spanien und zusätzlich Ihre Versicherungsgesellschaft in der Heimat, damit in solchen Fällen die meist verlangte Kaution gestellt werden kann. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!Pannenhilfe: Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
- Polizeiadresse
112
- Adresse Rettungsdienst
112
- Adresse der Feuerwehr
112
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania
Calle de Fortuny 8
28010 Madrid
Tel.: 0034 91 557 90 00
Fax: 0034 91 557 90 70
E-Mail: info@madrid.diplo.de
Internet: www.madrid.diplo.de
Botschaft des Königreichs Spanien
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: 030 2540070
Fax: 030 25799557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es
Internet: www.exteriores.gob.es- Fremdenvekehrsamt
Spanisches Fremdenverkehrsamt
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: 030 8826543
E-Mail: berlin@tourspain.es
Internet: www.spain.info- Sonstiges
Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.
ACE Auto Club Europa e.V.
Touristik
Schmidener Straße 227
70374 Stuttgart
Sie erreichen uns:
ACE Info-Service 0711 5 30 33 66 77
Fax: 0711 5 30 33 66 78
E-Mail: info@ace.de
Internet: www.ace.de
© ACE Auto Club Europa e.V. 2024
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.- Amtssprache
- Spanisch
- Amtliches Kennzeichen
- E
- Allgemeine Info
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.deIn der Urlaubszeit kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch danach). Taschendiebstähle kommen in Großstädten und touristischen Zentren gehäuft vor. Weitere Informationen zur Sicherheitslage beim Auswärtigen Amt.
Das Rauchen ist in kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bürogebäuden, Gaststätten, Restaurants, auf Kinderspielplätzen und auf Schulhöfen nicht zulässig.- Normalbenzin ROZ 91
- 0,00
- Superbenzin ROZ 95
- 1,50
- Premium Benzin
- 1,50
- Super Plus ROZ 98
- 0,00
- Diesel
- 1,40
- Premium Diesel
- 1,40
- BIO Diesel
- 1,40
- Stand Treibstoffpreise
- 21.11.2024
ACE-Mitglieder sparen
Sie buchen beim ACE-Reisebüro und erhalten nach Reiserückkehr 3 % Clubbonus überwiesen. Noch kein Mitglied?